AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt.

 

§ 2 Angebotsbedingungen

1. Alle in unseren Preislisten und Angeboten genannten Preise sind Tagespreise.

2. Zeichnungen, Abbildungen, oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Eine Bezugnahme auf DIN-Vorschriften ist eine Leistungsbeschreibung und keine Zusicherung von Eigenschaften. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es produktionsbedingt zu geringen Größenabweichungen kommen kann. Die Füllmenge bis zum Eichstrich kann die angegebene Menge daher leicht überschreiten, aber nicht unterschreiten.

Bei Lieferung handelsüblicher Waren bleiben Farbabweichungen, geringfügige Ausführungsänderungen, sofern diese vom Vorlieferanten serienmäßig vorgenommen werden, ausdrücklich vorbehalten. Gerade wegen Farbbeschaffenheit kann keine Zusicherung erfolgen.

Unsere Warenlieferungen berücksichtigen die Ökotex-Richtlinien. In unseren Waren können somit auch Schwermetalle im Rahmen der Zulässigkeit gemäß dieser Ökotex-Richtlinien enthalten sein.

 

§ 3 Preise

Die in unserem Angebot genannten Preise sind Tagespreise, sie enthalten bereits die Mehrwertsteuer.

Zu den Preisen werden noch folgende Zuschläge fällig:

Für anfallende Liefer- und Versandkosten berechnen wir innerhalb Deutschlands 11,90 € inkl. MwSt. Ab einem Auftragswert von 119 € inkl. MwSt. entfallen sämtliche Versandkosten. Alle weiteren Länder auf Anfrage.Für die Lieferung an eine Adresse außerhalb Europas und den Kanarischen Inseln wende Dich bitte an unseren Kundenservice.Bei Lieferungen in das Nicht-EU- Ausland (z.B. Schweiz) fallen evtl. zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren an.


Eine Lieferzeit mit Druck innerhalb von 8 Tagen ist ggf. nach Anfrage möglich. Der Zuschlag pro Auftrag beträgt 23,80 € inkl. MwSt.. Die Erstellung der Druckvorschau und die erste Änderung sind kostenlos. Danach berechnen wir pro Änderung 5,95 € inkl. MwSt..

Für die Bedruckung haben wir Standardfarben definiert:

schwarz
weiß
Gold
silber
hellgelb (Pantone 102 C)
gelb-orange (Pantone 1505 C)
scharlachrot (Pantone 199 C)
magenta (Pantone 226 C)
grasgrün (Pantone 347 C)
königsblau (Pantone 3005 C)
ultramarinblau (Pantone 286 C)
dunkelbraun (Pantone 7603 C)
Alle weiteren Farben können wir gegen einen Aufpreis von 8,33 € inkl. MwSt. anbieten.

 

 § 4 Ausführungsfrist/Lieferfristen

2. Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Besteller erst zu, wenn er eine, mittels eingeschriebenen Briefs gesetzte, angemessene Nachfrist nicht eingehalten wurde. Als angemessen gilt eine Nachfrist von vier Wochen, beginnend mit dem Ablauf der vereinbarten, bzw. nach der verlängerten Ausführungsfrist. Bei verbindlichen Ausführungsfristen beträgt die angemessene Nachfrist eine Woche. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für die Geltendmachung von Folgeschäden.

3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund unvorhersehbarer schwerwiegender Ereignisse, die von uns nicht zu vertreten sind, z. B. Streik, Rohstoffmangel, etc. berechtigen uns auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist, hinauszuschieben.

4. Teillieferungen bzw. Teilleistungen können von uns jederzeit vorgenommen werden.

5. Sollte infolge Nichteinhaltens von Ausführungsfristen aufgrund eines Verschuldens des Lieferers dem Auftraggeber ein Schaden entstehen, so ist dieser, unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, berechtigt, einen Verzugsschaden in Höhe von 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 %, von demjenigen Teil des gesamten Auftragswertes zu verlangen, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht in der vom Vertrag bestimmten Weise benutzt werden kann.

 

§ 5 Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit

Sollte durch unsere Warenlieferung, das Leben, der Körper oder die Gesundheit unserer Kunden verletzt werden, ist unsere Haftung für diese Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht, nicht ausgeschlossen.

 

§ 6 Gefahrübergang und Versand

1. Ist keine bestimmte Versandart vorgeschrieben, so werden die Erzeugnisse auf dem günstigst erscheinenden Weg verschickt, jedoch ohne Gewähr für die sicherste, billigste, und schnellste Beförderung. Verpackungskosten werden billigst bzw. anteilig berechnet.Liefert der Auftraggeber seine Rohware an uns frei Haus, erfolgt die Rücklieferung ebenfalls frei Haus.

2. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Bestellers. Zur Rechtsverfolgung gegen die Transportangestellten oder den Transportversicherer sind wird nicht verpflichtet. Wir sind aber bereit, etwa uns zustehende Ansprüche in vollem Umfang zur Geltendmachung durch den Besteller abzutreten.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer unser Eigentum.

2. Der Auftraggeber ist zur sachgemäßen Lagerung der uns gehörenden Ware und zu deren ordnungsgemäßer Versicherung verpflichtet.

3. Werden die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren beim Auftraggeber von Dritten gepfändet, so hat uns der Auftraggeber sofort von der Pfändung zu verständigen und den pfändenden Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Alle uns durch die Pfändung entstehenden Kosten trägt der Auftraggeber. Das gleiche gilt sinngemäß bei einer sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte.

4. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu vermieten, oder sonst wie anderen Personen zu überlassen.

5. Im Falle von Wechselzahlungen, Scheckzahlungen oder Refinanzierungspapieren gilt unser Eigentumsvorbehalt solange, bis wir aus jeglicher Haftung bezüglich des Papiers entlassen sind.

6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

7. Verlangt der Auftragnehmer Herausgabe des Gegenstandes, ist der Auftraggeber unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten, es sei denn, sie beruhen auf dem Vertrag, verpflichtet, den Vertragsgegenstand unverzüglich an den Auftragnehmer herauszugeben. Auf Wunsch des Auftraggebers, der unverzüglich geäußert werden muss, ermittelt nach Wahl des Auftraggebers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger den Schätzpreis der Vorbehaltsware. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand zu diesem Schätzpreis zu verrechnen. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Vertragsgegenstandes trägt der Auftraggeber.

Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich MWSt. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer höhere oder der Auftraggeber niedrigere Kosten nachweist.

Der Erlös wird dem Auftraggeber nach Abzug der Kosten auf den Kaufpreis und sonstiger, mit dem Kaufvertrag zusammenhängender Forderungen des Auftragnehmers gutgebracht.

Weiterhin ist der Auftragnehmer berechtigt vom Auftraggeber für die Dauer der Gebrauchsüberlassung einen Pauschalbetrag von 3 % des Bruttokaufpreises je angefangenen Monat zu verlangen.

8. a) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinn des § 6 Abs. 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von § 6 Abs. 1.

b) Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und, solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den Buchstaben c) und d) auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

c) Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware.

d) Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Buchstabe a) haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile.

e) Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung gemäß Buchstabe b) und c) bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Besteller in keinem Fall befugt. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.

f) Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen.

 

§ 8 Gewährleistung

Die Fa. Leo Frank haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern diese nicht durch nachfolgende Regelung konkretisiert sind.

Im Falle eines Mangels hat die Fa. Leo Frank zunächst das Recht der Nacherfüllung.

Sofern Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, beschränkt sich die Haftung der Fa. Leo Frank, auf den Geldbetrag, dem der streitgegenständliche Artikel entspricht.

 

§ 9 Umtausch/Rücksendung

Der Käufer kann innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt die Ware umtauschen.

Ausgeschlossen vom Umtausch sind grundsätzlich alle Hygieneartikel, bzw. Artikel die bei ihrer zweckmäßigen Verwendung mit Schleimhäuten und Körperausscheidungen in Berührung kommen können.

Das Umtausch- Rücksenderecht besteht gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist der Sitz unseres Unternehmens.

Als Gerichtsstand wird auch für Wechsel- und Scheckklagen, sowie für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten und für das gerichtliche Mahnverfahren wird ebenfalls der Sitz unseres Unternehmens vereinbart.

Wir sind berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

§ 11 Zahlungsbedingungen

1. Der Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen sind porto – und spesenfrei wie folgt zu leisten. 100 % des Vertragspreises als Vorauskasse oder - 100 % des Vertragspreises per Nachnahme. In diesem Falle kommen die für die Nachnahme entfallenden Kosten zusätzlich zum Ansatz.

2. Eine Zahlung gilt erst dann als bewirkt, wenn der Betrag auf dem Konto unseres Unternehmens endgültig verfügbar ist.

 

§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Gegenüber unseren Ansprüchen kann unser Vertragspartner nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten, oder rechtskräftig festgestellt ist; ein Zurückbehaltungsrecht kann des Weiteren unserer Vertragspartner nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 14 Schlussbestimmungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Das Hager Kaufrechtsabkommen oder sonstige Konventionen über das Recht des Warenkaufes sind ausgeschlossen.

2. Sind, oder werden einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus anderen Gründen als denen der §§ 305 – 310 BGB unwirksam, so werden wir und unser Vertragspartner die unwirksamen Bestimmungen durch eine solche Wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

Das gleiche gilt, wenn einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrages aus Gründen der §§ 305 – 310 BGB unwirksam sind, oder werden. sich im Gesetz zu diesem Punkt jedoch keine Regelung findet.

3. Rechte des Auftraggebers aus dem mit uns getätigten Rechtsgeschäft sind nicht übertragbar.

4. Nebenabreden und andere Abmachungen als die in den obigen Bedingungen angegebenen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

Offensichtliche Irrtümer, die uns beim Angebot, der Auftragsbestätigung, oder der Rechnungsstellung unterlaufen sind, berechtigen uns zur Anfechtung, oder zum Rücktritt vom Vertrag.

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